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   VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15   

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VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15 (https://dejure.org/2016,58233)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03.05.2016 - 5 B 669/15 (https://dejure.org/2016,58233)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 5 B 669/15 (https://dejure.org/2016,58233)
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  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02, juris).

    Die angegriffene Auswahlentscheidung erweist sich auch nicht etwa deshalb als fehlerhaft, weil der Antragsteller in der letzten Regelbeurteilung mit "C/B" und zum Regelbeurteilungsstichtag in der Befähigungsbeurteilung damit um eine Notenstufe besser bewertet wurde als die Beamtinnen und Beamten auf den Rangplätzen 30 bis 38. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass frühere Beurteilungen nicht im Hinblick auf die (überholte) Feststellung eines in der Vergangenheit gegebenen Leistungsstands von Bedeutung sind, sondern lediglich mit Blick auf die Leistungsentwicklung der Bewerber (BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14/02 - juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15
    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 - juris).

    Überdies folgt aus der allgemeinen wie auch aus der in § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA normierten Regelbeurteilungspflicht, dass der Dienstherr bei seiner Auswahlwahlentscheidung nicht ausschließlich die jeweils "aktuell(st)en" Anlassbeurteilungen zugrunde legen darf, sondern überdies zumindest die letzte Regelbeurteilung der Beamten zu berücksichtigen hat (OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - juris).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15
    Gleichwohl können sie vor allem bei einem Vergleich von Bewerbern um ein Beförderungsamt bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in dem Beförderungsamt ermöglichen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15
    Es mag auch zweifelhaft sein, ob eine derartige Feststellung allein geeignet ist, dem Fortentwicklungsgebot von Anlassbeurteilungen zu genügen (zu diesem Gebot vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15
    Sind danach mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, hat der Dienstherr zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - juris; Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15
    Ein unterlegener Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, juris).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02; BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15
    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 - juris).
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